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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1.
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch wenn
frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Aufträge gelten erst dann als angenommen,
wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Bis zur schriftlichen
Bestätigung ist der Besteller an seinen Auftrag in jedem Fall gebunden.
Zusicherungen und Versprechungen unserer Vertreter sind nur wirksam, wenn sie
von uns bestätigt wurden. Der Auftrag selbst kann nur bei Verzug unsererseits
rückgängig gemacht werden. Rücktritt vom Vertrag ist für den Verkäufer bis zur
völligen Lieferung und Bezahlung vorbehalten.
2.
Verpackung erfolgt wie vereinbart. Die Berechnung erfolgt zu unseren
Selbstkosten.
3.
Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie unmittelbar nach Lieferung,
spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware direkt an uns schriftlich
erfolgen. Beanstandungsanzeigen, die unseren Vertretern gegenüber abgegeben
werden, gelten nicht als erhoben. Kleinere Abweichungen in der Ausführung der
Ware begründen kein Recht zur Beanstandung. Sind Beanstandungen begründet, so
steht es uns frei, für die Ware kostenlosen Ersatz zu liefern, oder die
mangelhaften Gegenstände zur Gutschrift zurückzunehmen. Im Falle einer
Neuanfertigung erfolgt diese zu dem am Tage der Ersatzlieferung gültigen Preise.
Ist eine Beschädigung auf Transportumstände zurückzuführen, so stehen dem
Besteller Mängeleinreden, Rücktrittsrechte und Schadensersatzansprüche uns
gegenüber nicht zu. Für zurückzunehmende Gegenstände trägt der Besteller die
Gefahr bis zur Rückkunft der Gegenstände im Werk. Der Käufer ist nicht
berechtigt, wegen irgendwelcher Mängel den Kaufpreis zurückzubehalten oder mit
irgendwelchen Schadenersatzaufforderungen gegen den Kaufpreis aufzurechnen.
4.
Die angegebenen Lieferfristen beruhen auf unserer Schätzung, sie werden nach
Möglichkeit eingehalten, sind jedoch für den Verkäufer unverbindlich. Höhere
Gewalt gibt dem Verkäufer das Recht, nach seiner Wahl entweder die Lieferung
später vorzunehmen oder vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten. Nur bei
vollständigem Rücktritt ist der Besteller von seiner Sicht zur Abnahme frei.
Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Bei
Teillieferungen hat der Besteller nicht das Recht, vom Vertrage zurückzutreten.
5.
Unsere Preise verstehen sich ab Delbrück-Westenholz, sie basieren auf den
heutigen Gestehungskosten. Falls diese sich durch Lohn-, Material-
Steuererhöhungen usw. ändern sollten, behalten wir uns vor, die am Tage der
Lieferung geltenden Preise in Anrechnung zu bringen.
6.
Unsere ausschließlich und grundsätzlich unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware
(Vorbehaltsware) bleibt bis zur Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen und
auch sämtlicher Forderungen unserer Schwesterfirma – Thielemeyer GmbH & Co.KG
Wohnmöbel in Delbrück-Westenholz -, ganz gleich aus welchem Rechtsgrunde unser
Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte Warenlieferungen
bezahlt wird. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als
Sicherheit für unsere Saldoforderung. Eigentumserwerb des Käufers an der
Vorbehaltsware gemäß § 950 BGB ist ausgeschlossen. Die Forderung des Käfers aus
dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware wird schon jetzt an uns abgetreten, und
zwar weiterverkauft wird. Die abgetretene Forderung dient zu unserer Sicherheit
nur in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Für den Fall, daß
unsere Ware von dem Käufer zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren
verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes
unserer Vorbehaltsware, die mit den anderen Waren Gegenstand der
Weiterveräußerung ist. Der Käufer ist zum Weiterverkauf oder zur
Weiterveräußerung unserer Waren nur in seinem regelmäßigen Geschäftsverkehr mit
der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, daß die Kaufpreisforderung aus dem
Weiterverkauf gemäß Satz 3 auf uns übergeht. Zu den anderen Verfügungen über die
Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt. Der Käufer ist zur Einziehung
der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung ermächtigt. Unsere
Einziehungsbefugnis bleibt jedoch von dieser Einziehungsermächtigung unberührt.
Wir werden jedoch die Forderungen solange nicht einziehen, als der Käufer uns
gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser
Verlangen hat der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen
mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Der Käufer hat zu
diesem Zweck auch uns die Einsichtnahme in seine Bücher und Rechnungen zu
gestatten. Der Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bestimmungen bleibt
auch bestehen, soweit einzelne Forderungen von uns in eine laufende Rechnung
aufgenommen werden, er gilt diesfalls als Sicherung für unsere Saldoforderung.
Unser Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, daß mit der vollen Bezahlung
aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung das Eigentum an der
Vorbehaltsware ohne weiteres auf den Käufer übergeht und die abgetretenen
Forderungen diesem zustehen. Wir verpflichten uns, die uns nach vorstehenden
Bestimmungen zustehenden Sicherungen insoweit nach unserer Wahl freizugeben, als
ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 25 % übersteigt, jedoch mit der
Maßgabe, daß mit Ausnahme der Lieferung in echten Kontokorrentverhältnis eine
Freigabe nur für solche Lieferungen oder deren Ersatzwerte zu erfolgen hat, die
selbst voll bezahlt sind. Hat der Käufer die Ware versichert, so gelten schon
jetzt alle Ansprüche an den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag,
hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware als an uns
abgetreten. Falls wir bei Zahlungsverzug oder Zahlungsschwierigkeiten des
Käufers sofortige Herausgabe unseres Eigentums beanspruchen, hat dieser bis zur
Herausgabe die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren für uns getrennt
von den anderen Waren zu lagern, sie als unser Eigentum zu kennzeichnen, sich
jeder Verfügung über sie zu enthalten und uns ein Verzeichnis unseres Eigentums
zu übergeben. Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch
Dritte muß uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen. Stellt der Käufer vor
Abwicklung des gesamten Vertrages seine Zahlungen ein, so stehen dem Verkäufer
die Rechte aus §§ 43 ff Konkursordnung auf Aussonderung der Ware bzw. Abtretung
der Rechte auf Gegenleistung zu.
7.
Wechsel, Schecks gelten erst nach Eingang der Barbeträge als Barzahlung. Sie
werden nur erfüllungshalber angenommen. Kommt ein vom Käufer herein gegebener
Wechsel oder Scheck uneingelöst zurück, werden alle noch offenstehenden weiteren
Rechnungsbeträge sofort fällig. Dem Lieferer steht das Recht zu, sofortige
Bezahlung zu verlangen, ohne Rücksicht darauf, daß die in Zahlung gegebenen
Papiere sich noch bei ihm befinden oder weitergegeben wurden. Nach
Auftragsbestätigung bleiben wir berechtigt, wenn ungünstige Auskünfte über die
Bonität des Bestellers bekannt werden, Sicherstellung oder Vorauszahlung des
Rechnungsbetrages zu verlangen oder vom Vertrage zurückzutreten. Bei
Zielüberschreitung kommen Verzugszinsen in Höhe der jeweiligen Bankzinsen für
tägliches Geld in Anrechnung. Wechsel und Schecks können wir nur ohne gemäß § 45
Wechselgesetz zustehende Recht auf Benachrichtigung. Auch ohne vorherige
Benachrichtigung sind wir berechtigt, unverzüglich im Klagewege gegen den uns
aus einem Wechsel verpflichteten Käufer vorzugehen.
8.
Ist der Verkäufer berechtigt, auf Grund dieses Vertrages oder nach allgemeinen
Rechtsgrundsätzen Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, so gilt ein
Betrag von 25 % der Kaufsumme als Schadenersatz als vereinbart, ohne daß der
Verkäufer diesen Schaden nachzuweisen hat. Die Geltendmachung eines weiteren
Schadens ist dadurch nicht ausgeschlossen.
9.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Delbrück-Westenholz, Gerichtsstand,
auch bei Scheck- und Wechselklage ist das Amtsgericht Delbrück, und zwar ohne
Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt
nur gegenüber Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts
sowie öffentlich rechtlichen Sondervermögen, nicht jedoch gegenüber Minder- oder
Nichtkaufleuten.
10.
Vorstehenden Vereinbarungen etwa entgegenstehenden Bedingungen des Käufers haben
keine Gültigkeit, sowie mündliche Abmachungen neben vorstehenden Bedingungen
keine Gültigkeit besitzen.
11.
Vorstehende Bedingungen gelten durch die widerspruchslose Annahme dieses
Bestätigungsschreibens vom Käufer ausdrücklich als anerkannt.
12.
Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit des gesamten
Vertrages nicht.
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